
der TERALIS GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: TERALIS)
1. Geltung der Bedingungen der TERALIS:
Einkäufe, Bestellungen Inanspruchnahme von Leistungen durch uns einerseits und Lieferungen und Leistungen und Angebote von uns andererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil unserer Angebote sind. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen bzw. Gegenleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung anderer Bedingungen als der hiesigen der TERALIS wird widersprochen; andere Geschäftsbedingungen als derjenigen der TERALIS werden nicht Bestandteil eines Vertrages.
2. Angebot und Vertragsschluss:
Die Angebote von TERALIS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag von anliefernden Kunden kommt spätestens mit der Unterzeichnung des Lieferscheins mit dem darin als Auftraggeber von TERALIS Angegebenen zustande.
3. Zusicherung, Verpflichtung und Haftung des Kunden bzgl. angelieferte Deponiemassen:
TERALIS nimmt nur angelieferte Massen der Deponieklasse 0 und 1, zur Lagerung und Deponierung an. Der anliefernde Kunde sichert TERALIS zu, dass die zur Lagerung und Deponierung angelieferten Stoffe diesen Anforderungen entsprechen. Der anliefernde Kunde oder sein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe hat die Angaben auf dem Lieferschein zu unterzeichnen. Der Kunde von TERALIS erklärt, dass der anliefernde Fahrer zu entsprechenden Angaben, zur Unterzeichnung des Lieferscheins und zum Abschluss des spätestens mit Unterzeichnung des Lieferscheins zustande kommenden Vertrages mit ihm bevollmächtigt ist. TERALIS ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Unterzeichners des Lieferscheins nachzuprüfen. TERALIS ist jederzeit berechtigt, die angelieferten Massen zu kontrollieren. Sollte sich herausstellen, dass die angelieferten Stoffe von Beschaffenheit und Herkunft nicht den vorgenannten zugesicherten Bedingungen entsprechen bzw. die bei der Anlieferung gemachten Angaben nicht zutreffend sind, so kann TERALIS die Stoffe abweisen bzw. an den Anlieferer auf dessen Kosten zurückgeben, wobei der Anlieferer in diesen Fällen die Kosten der Kontrolle trägt. Der anliefernde Kunde haftet - falls er Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB ist - gegenüber TERALIS für alle Schäden und mittelbaren Folgeschäden, die durch nicht Anlieferung und Deponierung von nicht den vorstehenden Voraussetzungen entsprechendem Material entstehen.
4. Kosten und Preise:
Lieferung und Leistungen von TERALIS erfolgen - soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist - auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von TERALIS zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preislisten hängen in der jeweils gültigen Fassung in den Geschäftsräumen von TERALIS aus und können dort eingesehen werden; auf Verlangen wird dem Kunden auch ein Exemplar dem Kunden ausgehändigt. Die Preislisten sind Bestandteile unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge. Der Preis für Lieferungen und Leistungen versteht sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Werk von TERALIS. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, ist TERALIS berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Vorlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen TERALIS, Kleinmengen und Zuschläge zu berechnen.
5. Maße und Gewichte:
Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als Maßgebend für die Fakturierung bei Lieferungen von TERALIS gilt das im Lieferwerk der TERALIS auf einer amtlich geprüften Wage oder nach Aufmaß ermittelte Volumen.
6. Befahren und Betreten des Betriebsgeländes von TERALIS und Bestätigung des Fahrers des Kunden:
Das Befahren und Betreten der Betriebsgelände von TERALIS erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Einweisung von Fahrzeugen erfolgt nicht, es werden lediglich die Kipp- und Ladestellen angewiesen. Im gesamten Betriebsgelände von TERALIS gilt jeweils eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, übrigen die Vorschriften der StVO entsprechend. Mit der Unterschrift des Fahrers auf dem Lieferschein bestätigt dieser gegenüber TERALIS, dass die Ladung nicht die Nutzlast des Kraftfahrzeugs übersteigt und nach den Anweisungen des Fahrers betriebs- und beförderungssicher verladen wurde, dass er die richtige Ware erhalten hat, dass er für die Einhaltung des zulässigen Kraftfahrzeuggesamtgewichts die alleinige Verantwortung hat und dass er davon Kenntnis hat, dass bei Überladung des Fahrzeugs eine Rücklademöglichkeit besteht.
7. Fälligkeit und Zahlung, Verzug und Verzugszinsen sowie Verrechnung und Tilgungsbestimmungen:
Zahlungen an TERALIS sind sofort mit Lieferung bzw. Leistung fällig und zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug im Sinne von § 286 BGB, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung aufgedruckten Frist zur Zahlung bezahlt. Ist der Kunde in Verzug, so ist TERALIS berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 I BGB zu verlangen. Wenn TERALIS höheren Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt, so ist sie zur Berechnung dieser Zinsen als Verzugszinsen berechtigt. TERALIS ist - trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden - berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist TERALIS berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte von Kunden:
Der Kunde von TERALIS ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche von ihm geltend gemacht werden - gegenüber TERALIS nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche, die zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigen sollen, rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Dies gilt jedenfalls zumindest dann, wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
9. Liefer -und Leistungszeit von TERALIS und Verzugsfolgen:
Die von TERALIS genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle des Verzugs von TERALIS ist deren Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er TERALIS eine angemessene Frist gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann gegenüber TERALIS nur schriftlich erklärt werden. Im Falle des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn TERALIS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden der Höhe nach begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden von TERALIS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens von TERALIS zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden der Höhe nach begrenzt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TERALIS die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen - hat TERALIS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. TERALIS ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
10. Gefahrübergang:
Die Gefahr bei Lieferungen an den Kunden geht auf diesen über, sobald die Sendung seitens von TERALIS an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lieferwerk von TERALIS verlasssen hat.
11. Rechte des Kunden von TERALIS bei Mängeln der Lieferungen:
Ist der Vertragsgegenstand von TERALIS mangelhaft, so liefert TERALIS unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung von TERALIS oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige Ansprüche jeglicher Art des Kunden gegenüber TERALIS bei Mängeln der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Ergänzend gilt: Hat TERALIS für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu. Soweit sich aus dem Gesetz nicht unabdingbar eine längere Frist ergibt oder TERALIS eine Garantie übernommen hat, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes in einem Jahr ab Liefer-/Leistungsdatum; dies gilt zumindest dann, wenn keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Vertragspartner von TERALIS sind.
12. Haftung von TERALIS für Schäden:
TERALIS haftet nach Maßgabe der nachfolgenden und vorstehenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn TERALIS, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Erfüllungsgehilfen und ihre Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben. Die Haftung gegenüber dem Kunden/Vertragspartner von TERALIS wird - außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit und außer wenn TERALIS eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat - ausgeschlossen; die Haftung von TERALIS ist der Höhe nach in jedem Falle auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt und die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Ziffer 12 ausgeschlossen. All diese vorstehenden Regelungen unter Ziffer 12 zur Haftung gelten jedenfalls mindestens dann, wenn der Kunde/Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
13. Eigentumsvorbehalt:
Lieferungen von TERALIS bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von TERALIS. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Kunden sind vorher unzulässig; der Eigentumserwerb des Kunden von TERALIS an einer Ware, an der das Eigentum von TERALIS vorbehalten ist, ist ausgeschlossen; Verarbeitungen oder Umbildungen von Waren, die TERALIS geliefert hat, erfolgen stets für TERALIS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese.
14. Erfüllungsort- und Gerichtsstandsvereinbarung:
Falls der Kunde/Vertragspartner von TERALIS Kaufmann bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, wird vereinbart, dass Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit TERALIS unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten und Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit TERALIS, insbesondere für die Zahlungsverpflichtung des Kunden der jeweilige Sitz von TERALIS, derzeit Neunkirchen, ist.
15. Datenschutzhinweis:
Die Daten des Kunden/Vertragspartners werden nach § 28 BDSG für betriebliche Zwecke von TERALIS gespeichert und genutzt.
16. Rechtsvereinbarung:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Kunden/Vertragspartnern von TERALIS und TERALIS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen TERALIS und ihren Kunden/Vertragspartnern ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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1. Geltung der Bedingungen der TERALIS:
Einkäufe, Bestellungen Inanspruchnahme von Leistungen durch uns einerseits und Lieferungen und Leistungen und Angebote von uns andererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil unserer Angebote sind. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen bzw. Gegenleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung anderer Bedingungen als der hiesigen der TERALIS wird widersprochen; andere Geschäftsbedingungen als derjenigen der TERALIS werden nicht Bestandteil eines Vertrages.
2. Angebot und Vertragsschluss:
Die Angebote von TERALIS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag von anliefernden Kunden kommt spätestens mit der Unterzeichnung des Lieferscheins mit dem darin als Auftraggeber von TERALIS Angegebenen zustande.
3. Zusicherung, Verpflichtung und Haftung des Kunden bzgl. angelieferte Deponiemassen:
TERALIS nimmt nur angelieferte Massen der Deponieklasse 0 und 1, zur Lagerung und Deponierung an. Der anliefernde Kunde sichert TERALIS zu, dass die zur Lagerung und Deponierung angelieferten Stoffe diesen Anforderungen entsprechen. Der anliefernde Kunde oder sein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe hat die Angaben auf dem Lieferschein zu unterzeichnen. Der Kunde von TERALIS erklärt, dass der anliefernde Fahrer zu entsprechenden Angaben, zur Unterzeichnung des Lieferscheins und zum Abschluss des spätestens mit Unterzeichnung des Lieferscheins zustande kommenden Vertrages mit ihm bevollmächtigt ist. TERALIS ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Unterzeichners des Lieferscheins nachzuprüfen. TERALIS ist jederzeit berechtigt, die angelieferten Massen zu kontrollieren. Sollte sich herausstellen, dass die angelieferten Stoffe von Beschaffenheit und Herkunft nicht den vorgenannten zugesicherten Bedingungen entsprechen bzw. die bei der Anlieferung gemachten Angaben nicht zutreffend sind, so kann TERALIS die Stoffe abweisen bzw. an den Anlieferer auf dessen Kosten zurückgeben, wobei der Anlieferer in diesen Fällen die Kosten der Kontrolle trägt. Der anliefernde Kunde haftet - falls er Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB ist - gegenüber TERALIS für alle Schäden und mittelbaren Folgeschäden, die durch nicht Anlieferung und Deponierung von nicht den vorstehenden Voraussetzungen entsprechendem Material entstehen.
4. Kosten und Preise:
Lieferung und Leistungen von TERALIS erfolgen - soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist - auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von TERALIS zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preislisten hängen in der jeweils gültigen Fassung in den Geschäftsräumen von TERALIS aus und können dort eingesehen werden; auf Verlangen wird dem Kunden auch ein Exemplar dem Kunden ausgehändigt. Die Preislisten sind Bestandteile unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge. Der Preis für Lieferungen und Leistungen versteht sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Werk von TERALIS. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, ist TERALIS berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Vorlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen TERALIS, Kleinmengen und Zuschläge zu berechnen.
5. Maße und Gewichte:
Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als Maßgebend für die Fakturierung bei Lieferungen von TERALIS gilt das im Lieferwerk der TERALIS auf einer amtlich geprüften Wage oder nach Aufmaß ermittelte Volumen.
6. Befahren und Betreten des Betriebsgeländes von TERALIS und Bestätigung des Fahrers des Kunden:
Das Befahren und Betreten der Betriebsgelände von TERALIS erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Einweisung von Fahrzeugen erfolgt nicht, es werden lediglich die Kipp- und Ladestellen angewiesen. Im gesamten Betriebsgelände von TERALIS gilt jeweils eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, übrigen die Vorschriften der StVO entsprechend. Mit der Unterschrift des Fahrers auf dem Lieferschein bestätigt dieser gegenüber TERALIS, dass die Ladung nicht die Nutzlast des Kraftfahrzeugs übersteigt und nach den Anweisungen des Fahrers betriebs- und beförderungssicher verladen wurde, dass er die richtige Ware erhalten hat, dass er für die Einhaltung des zulässigen Kraftfahrzeuggesamtgewichts die alleinige Verantwortung hat und dass er davon Kenntnis hat, dass bei Überladung des Fahrzeugs eine Rücklademöglichkeit besteht.
7. Fälligkeit und Zahlung, Verzug und Verzugszinsen sowie Verrechnung und Tilgungsbestimmungen:
Zahlungen an TERALIS sind sofort mit Lieferung bzw. Leistung fällig und zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug im Sinne von § 286 BGB, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung aufgedruckten Frist zur Zahlung bezahlt. Ist der Kunde in Verzug, so ist TERALIS berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 I BGB zu verlangen. Wenn TERALIS höheren Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt, so ist sie zur Berechnung dieser Zinsen als Verzugszinsen berechtigt. TERALIS ist - trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden - berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist TERALIS berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte von Kunden:
Der Kunde von TERALIS ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche von ihm geltend gemacht werden - gegenüber TERALIS nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche, die zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigen sollen, rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Dies gilt jedenfalls zumindest dann, wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
9. Liefer -und Leistungszeit von TERALIS und Verzugsfolgen:
Die von TERALIS genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle des Verzugs von TERALIS ist deren Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er TERALIS eine angemessene Frist gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann gegenüber TERALIS nur schriftlich erklärt werden. Im Falle des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn TERALIS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden der Höhe nach begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden von TERALIS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens von TERALIS zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden der Höhe nach begrenzt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TERALIS die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen - hat TERALIS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. TERALIS ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
10. Gefahrübergang:
Die Gefahr bei Lieferungen an den Kunden geht auf diesen über, sobald die Sendung seitens von TERALIS an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lieferwerk von TERALIS verlasssen hat.
11. Rechte des Kunden von TERALIS bei Mängeln der Lieferungen:
Ist der Vertragsgegenstand von TERALIS mangelhaft, so liefert TERALIS unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung von TERALIS oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige Ansprüche jeglicher Art des Kunden gegenüber TERALIS bei Mängeln der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Ergänzend gilt: Hat TERALIS für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu. Soweit sich aus dem Gesetz nicht unabdingbar eine längere Frist ergibt oder TERALIS eine Garantie übernommen hat, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes in einem Jahr ab Liefer-/Leistungsdatum; dies gilt zumindest dann, wenn keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Vertragspartner von TERALIS sind.
12. Haftung von TERALIS für Schäden:
TERALIS haftet nach Maßgabe der nachfolgenden und vorstehenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn TERALIS, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Erfüllungsgehilfen und ihre Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben. Die Haftung gegenüber dem Kunden/Vertragspartner von TERALIS wird - außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit und außer wenn TERALIS eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat - ausgeschlossen; die Haftung von TERALIS ist der Höhe nach in jedem Falle auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt und die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen in Ziffer 12 ausgeschlossen. All diese vorstehenden Regelungen unter Ziffer 12 zur Haftung gelten jedenfalls mindestens dann, wenn der Kunde/Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
13. Eigentumsvorbehalt:
Lieferungen von TERALIS bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von TERALIS. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Kunden sind vorher unzulässig; der Eigentumserwerb des Kunden von TERALIS an einer Ware, an der das Eigentum von TERALIS vorbehalten ist, ist ausgeschlossen; Verarbeitungen oder Umbildungen von Waren, die TERALIS geliefert hat, erfolgen stets für TERALIS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese.
14. Erfüllungsort- und Gerichtsstandsvereinbarung:
Falls der Kunde/Vertragspartner von TERALIS Kaufmann bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, wird vereinbart, dass Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit TERALIS unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten und Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit TERALIS, insbesondere für die Zahlungsverpflichtung des Kunden der jeweilige Sitz von TERALIS, derzeit Neunkirchen, ist.
15. Datenschutzhinweis:
Die Daten des Kunden/Vertragspartners werden nach § 28 BDSG für betriebliche Zwecke von TERALIS gespeichert und genutzt.
16. Rechtsvereinbarung:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Kunden/Vertragspartnern von TERALIS und TERALIS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen TERALIS und ihren Kunden/Vertragspartnern ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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