Was darf rein

  • asbesthaltige Zementbaustoffe
  • z. B. Dachplatten, Fassadenplatten

Anlieferung nur durch Entsorgungsfachbetriebe!

Was darf nicht rein (Störstoffe)*

keine Hohlkörper wie z.B. Röhren, Rohre, Schächte, Armaturen, Dichtungen mit Asbest etc., Vermischung mit anderen Abfallarten wie z.B. Bauschutt, Schrott, Sperrmüll, Erdaushub, Grünschnitt, Altholz etc.

*Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Wie muss angeliefert werden?

staubdicht verpackt in kubischen oder rechteckigen 1 cbm Big Bags mit Schlaufen gem. TRGS 519max. Länge Big Bag 2,50 m

Nur in einem Abroll-Container "einlagig"